Auch wer Lebensmittel unentgeltlich in Verkehr bringt, muss dafür sorgen, dass von ihnen keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Das gilt auch für die Abgabe über so genannte Verteilerstationen. Eine Untersuchung von 503 Verteilerstationen aus dem Jahr 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass lebensmittelrechtliche Vorschriften nicht immer eingehalten werden. Für 204 Verteilerstationen (40,6 %) war keine verantwortliche Person ...