
Zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Gemüseanbau ermöglicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) per Notfallzulassung nun auch die zusätzliche Anwendung eines regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittels. Zuvor hatte das BVL bereits Notfallzulassungen für die Anwendung weiterer zugelassener Pflanzenschutzmittel in Zuckerrüben und Kartoffeln erlassen. Wird die Schilf-Glasflügelzikade nicht bekämpft, würde sie in einigen Regionen Deutschlands weiter für ...