
Nach Auskunft der Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart sind beim Bundesverwaltungsgericht keine Klagen gegen den am 18.12.2024 erteilten Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt eingegangen. Die Klagefrist lief am 04.03.2025 ab. Mit dem Planfeststellungsbeschluss verfügt die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest über die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung für den Ausbau des Albaufstiegs. Er beinhaltet den ...