Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat einen weiteren wichtigen Erfolg im Kampf gegen intransparente Preiswerbung erzielt: Das Landgericht München I (Az. 4 HK O 13950/24, nicht rechtskräftig) entschied am 14.7.2025, dass Amazon bei seinen sogenannten „Prime Deal Days“ rechtswidrig mit Rabatten geworben hatte. In einer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi erwirkten Grundsatzentscheidung hatte der EuGH vor ...