Das baden-württembergische Grundsteuergesetz sieht vor, dass ein niedrigerer Wertansatz für die Grundsteuer nur durch ein Gutachten nachgewiesen werden kann. Die Kosten für ein Gutachten müssen dabei immer von den Steuerzahlern getragen werden. Das Finanzgericht widersprach diesem Grundsatz und entschied zu Gunsten der Steuerzahler. In seiner Kostenentscheidung vom 16. Oktober 2025 (PM vom 02.12.2025 des FG ...