
Im Landkreis Göppingen ist der Sperrmüllschein bis zum 28. Februar des Folgejahres gültig. So kann auch in der Zeit bis zum Erhalt des neuen Bestellscheins, der zusammen mit dem Gebührenbescheid verschickt wird, Sperrmüll angemeldet werden, beispielsweise bei unaufschiebbaren Fällen wie Umzügen. Mittlerweile wird dies aber zum Regelfall. Immer öfter verschicken Haushalte Bestellscheine für den Sperrmüll ...