Oberverwaltungsgericht stellt klar: Bundesamt muss Einzelfall-Entscheidungen zu Aufbrauchfristen treffen Trotz EU-Verbot erlaubt die deutsche Pestizidzulassungsbehörde BVL die weitere Verwendung des Pestizids Cadou SC und weiterer Flufenacet-Mittel in Deutschland DUH hat Antrag bei EU-Kommission für sofortiges Verbot ohne Übergangsfristen gestellt Die bisherige Praxis der Anwendung maximaler Aufbrauchfristen von nicht länger zugelassenen Pestiziden ist rechtswidrig. Das ...