
Korrekturmöglichkeiten bei Gemeinsamem Antrag 2025 nutzen
Das Land weist daraufhin, die Korrekturmöglichkeiten beim Gemeinsamem Antrag 2025 zu nutzen. Antragsteller können ihre Antragsdaten bis einschließlich 30. September 2025 anpassen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gibt Hinweise zum Extern:Flächeninformations und Online-Antrags-System (FIONA)(Öffnet in neuem Fenster), zu den Ergebnissen der Verwaltungskontrollen und den bis 30. September 2025 möglichen oder erforderlichen Antragsänderungen. Antragstellerinnen ...