
SPD-Gemeinderatsfraktion: Grundsteuerreform der Landesregierung ist verkorkst
Mit einem Hebesatz von 326 Punkten bei der Grundsteuer B trifft die Gemeinde Salach die vom Bundesverfassungsgericht gemachte Vorgabe, daß die Umsetzung der vom Gericht angemahnten Reform in den Gemeinden „aufkommensneutral“ innerhalb einer Kommune sein müsse. Dem einheitlichen Hebesatz selber kann die SPD deshalb zustimmen. Die von der baden-württembergischen Landesregierung gewählte gesetzliche Konstruktion der neuen ...