Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alte Holzöfen, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden, stillgelegt werden, wenn diese Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten oder nicht nachgerüstet wurden Wer weiter einen Holzofen nutzen will, sollte laut DUH unbedingt auf ein Gerät mit dem „Blauen Engel“ des Bundesumweltministeriums zurückgreifen oder den Bestandsofen zwingend mit nachgerüstetem Partikelabscheider betreiben ...