
A 8 Albaufstieg: Aktuelle Information
Nach aktuellem Kenntnisstand sind gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe – München zwischen Mühlhausen und Hohenstadt („A 8 Albaufstieg“) keine Klagen beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Die Klagefrist ist am 4.3.2025 abgelaufen. Wir gehen daher davon aus, dass unser Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt hat. Das Planfeststellungsverfahren, das das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Planfeststellungsbehörde ...