
In vielen Firmen geht sie in diesen Wochen wieder über die Bühne: Die Weihnachtsfeier. Aber Achtung, auch hier greifen die steuerlichen Regelungen, die bei Betriebsveranstaltungen allgemein gelten. Und jene besagen: Wenn die Kosten der Weihnachtsfeier für einen Arbeitnehmer die Grenze von 110 Euro (Bruttowert) überschreiten, drohen nachteilige umsatzsteuerliche und lohnsteuerliche Konsequenzen. Denn dann muss der ...