Änderung der 38. BImSchV ignoriert Situation kleiner und mittelständischer Unternehmen
Gestern hat das Bundeskabinetts die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) beschlossen und damit Reglungen zur Stabilisierung der THG-Quote im Kraftstoffsektor auf den Weg gebracht. Demnach darf die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen verwenden, die auch im selben Jahr erzielt wurden. Das Bundesumweltministerium (BMUV) will mit dieser Anpassung in erster Linie den mit Betrugszertifikaten geschwemmten ...