Korrektur der Pressemeldung vom 7.8.2025: Fragwürdige Renditeversprechen und unzulässige Werbung
Die am 7.8.2025 veröffentlichte Pressemeldung "Fragwürdige Renditeversprechen und unzulässige Werbung" hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 29.09.2025 korrigiert, um ein mögliches Missverständnis auszuräumen. Anlass für die Korrektur ist eine Abmahnung von Invest4Kids, in welcher der Anbieter der Verbraucherzentrale vorwirft, falsche Tatsachen zu verbreiten. Die Kritik von Invest4Kids richtet sich u.a. gegen folgenden Satz in der Pressemeldung: „Ein ...