
Neue gesetzliche Regelungen: An- und Abmeldungen beim Strom rechtzeitig mitteilen
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben bei Umzügen im Strom. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat beschlossen, dass Strom-Lieferantenwechsel künftig schneller und einfacher erfolgen sollen – mit weitreichenden Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab diesem Stichtag nicht mehr möglich. Damit es nicht zu unnötigen Kosten kommt, sollten Ein- und ...