Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich vor dem Landgericht München I erfolgreich gegen die ADAC Versicherung AG durch. In dem Verfahren geht es um eine Unfallversicherung, die Verbraucher:innen mit einem Werbeschreiben direkt zum Abschluss angeboten wurde. Das Problem: Es fand keine Beratung statt und der Versicherer ließ Verbraucher:innen den Verzicht auf diese Beratung standardisiert und nicht ...