Heute hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ausschreibungsbedingungen für die Oktoberausschreibung nach den Bedingungen der am 24. Februar 2025 geltenden Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht und somit ohne die behilferechtlich relevanten Regelungen des Biomassepakets. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) warnen in einer Pressekonferenz vor einer massiven Stilllegungswelle und fordern kurzfristige Sonderregelungen für betroffene Anlagen. „Mit ...