Klarstellende Hinweise zum Gemeinsamen Antrag
Das Land gibt klarstellende Hinweise zum Nachweis der Kennarten des extensiven Grünlandes und der Kulturartenerkennung beim Gemeinsamen Antrag. Antragstellende in der Landwirtschaft müssen bis zum 22. September 2024 die erforderlichen Nachweise einreichen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gibt zur Klarstellung folgende Hinweise: Die Antragsstellerinnen und Antragssteller wurden von den unteren Landwirtschaftsbehörden (ULB) über die App profil (bw) beziehungsweise das ...