
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Stadt Geislingen an der Steige verpflichtet, weitere Hangerkundungsmaßnahmen auf privaten und städtischen Flächen vorzunehmen sowie Schutzbauwerke zur Sicherung des Hangs zwischen dem unteren Kolpingweg und der Wiesensteiger Straße zu errichten. Die gerichtliche Entscheidung basiert auf einem Gutachten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigenbüros und soll verhindern, dass es zu weiteren Erdbewegungen ...