
foodwatch gewinnt Rechtsstreit gegen dm: „Immun-Smoothie“ für Kinder ist irreführend
Die Drogeriekette dm darf einen Obst-Quetschie nicht weiter als „Immun-Smoothie für Kinder“ bezeichnen. Das entschied das Landgericht Karlsruhe und gab damit einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch recht. Laut dem Richter verstößt die Bezeichnung „Immun Smoothie“ gegen die europäische Health-Claims-Verordnung. Dm erwecke damit unzulässigerweise den Eindruck, der Verzehr des Produkts wirke sich positiv auf das Immunsystem ...