Aktuelle Entscheidungen der KEK
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer 291. Sitzung entschieden, dass den folgenden Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Dyn Media GmbH Die Dyn Media GmbH betreibt das Sport-Streaming-Angebot „DYN“. Mehrheitsgesellschafterin war zuletzt die Axel Springer SE. Nun wird der Gesellschafterkreis erweitert: Als neue Gesellschafter treten die Schwarz-Gruppe ...