Immer wieder stecken Verbraucher:innen in langfristigen Verträgen fest, die sie gar nicht oder nicht mit dem darinstehenden Inhalt abschließen wollten Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Die Bundesregierung muss die Allgemeine Bestätigungslösung einführen Ein telefonischer Vertragsabschluss sollte nur gelten, wenn er nach dem Telefonat in Textform bestätigt wird Telefonisch untergeschobene langfristige Verträge gehören in den Verbraucherzentralen zu den ...