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Mehrfamilienhäuser in Berlin

Foto: Sabine Gudath / IMAGO

Das Land Berlin hat angekündigt,im Kampf gegen überhöhte Mieten nun Wohnungsinserate im Internet automatisiert prüfen zu wollen. Das teilte Wohnsenator Christian Gaebler (SPD) mit. Sollte ein Angebot die gesetzliche Begrenzung überschreiten,sollen die Vermieterinnen und Vermieter laut Gaebler künftig angeschrieben werden. Man wolle sie auffordern,die Mietforderung zu überprüfen und anzupassen.

Eine erste Analyse im Juni habe ergeben,dass von 4539 Inseraten bei nahezu der Hälfte (46 Prozent) möglicherweise eine zu hohe Miete verlangt wurde. Insgesamt seien 7757 Angebote erfasst worden,die um Dopplungen und Fälle,auf die der Mietspiegel nicht anwendbar ist,bereinigt worden seien.

Wahlkampfthema Wohnen

Die sogenannte Mietpreisbremse sieht vor,dass die Miete bei der Neuvermietung von Wohnungen das ortsübliche Niveau nicht um mehr als zehn Prozent überschreiten darf. Grundlage ist der Mietspiegel. Ausnahmen gibt es etwa bei Wohnungen in Neubauten,die zum ersten Mal vermietet werden. Liegt die Miete mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel,gilt sie als überhöht. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden,wenn ein geringes Wohnungsangebot ausgenutzt wird. Wird eine Miete von mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt,ist von einer Wuchermiete die Rede. Das kann eine Straftat sein.

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Das Thema Wohnen und Mieten prägt auch den Wahlkampf in der Hauptstadt,in Umfragen wird es als großes Problem genannt. Am 20. September findet die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus statt.

Ob Indexmiete oder möblierte Wohnungen: Mit neuen Detailregeln will die Bundesregierung Mieter entlasten. Was davon wirklich hilft – und was Wohnen am Ende sogar verteuern könnte. Ob die geplante Mietreform das Wohnen wirklich billiger macht,lesen Sie hier.

jml/dpa

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