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Stadt Göppingen führt in der Innenstadt eine Waffen- und Messerverbotszone ein – Verbot gilt bis 30. April 2027

02-13 HaiPress

Göppingen reagiert auf die jüngsten Vorkommnisse mit Waffengewalt in der Stadt und führt im Bereich der Innenstadt eine Waffen- und Messerverbotszone ein. Das Verbot tritt ab Donnerstag,12. Februar 2026,in Kraft und ist bis zum 30. April 2027 jeweils von 16 bis 6 Uhr am Folgetag gültig.

Eine entsprechende Verordnung dazu hat Oberbürgermeister Alex Maier diese Woche erlassen. Die Verbotszone in der Innenstadt erstreckt sich zwischen Burgstraße/Friedrich-Ebert-Straße und der Bahnlinie sowie zwischen Schillerstraße und Mörikestraße. Der Bahnhofssteg ist in der Zone miteingeschlossen.

„Mit diesem Schritt als Bestandteil unseres Gesamtkonzepts für eine sichere Stadt Göppingen wollen wir gemeinsam mit der Polizei die Stadt für unsere Bürgerinnen und Bürger sicherer machen“,sagt dazu Erster Bürgermeister Johannes Heberle und fügt hinzu: „Uns ist wichtig,der Polizei mit der Einführung der Verbotszone ein geeignetes,rechtsstaatliches Mittel an die Hand zu geben,um Straftaten im öffentlichen Raum präventiv zu begegnen.“

Polizeipräsident Josef Veser erläutert: „Die Waffen- und Messerverbotszone ergänzt die umfangreichen Präsenzmaßnahmen des Polizeipräsidiums Ulm und des Polizeipräsidiums Einsatz und ist nach der polizeirechtlichen Einstufung als ‚sicherheitsrelevanter Ort‘ ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Sicherheit im Raum Göppingen“.

In der Zone verboten sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes,aber auch alle Messer. Gewisse Ausnahmen sieht die Verordnung vor,sofern ein berechtigtes Interesse zum Mitführen von Waffen und/oder Messern besteht. Die Verfügung basiert auf der Rechtsgrundlage nach Paragraf 42 Abs. 5 des Waffengesetzes.

Weitere Infos gibt es unter www.goeppingen.de/waffenverbotszone. Die genaue Lage der Verbotszone ist dort auch in einer Karte hinterlegt.

Foto (Stadt Göppingen): Die Waffen- und Messerverbotszone in der Innenstadt von Göppingen

PM Stadtverwaltung Göppingen

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