Stellungnahme zur Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion Göppingen: Landrat Möller: Keine Ausschüttung der Kreissparkasse zur Finanzierung des Kreishaushalts möglich
10-17 HaiPress
Landrat Markus Möller hat in einem Schreiben an den Vorsitzenden der FDP-Kreistagsfraktion,Oliver Strommer,Stellung zur Frage möglicher Ausschüttungen der Kreissparkasse Göppingen an den Landkreis bezogen. Anlass war eine Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion vom 2. Oktober 2025,in der angesichts der angespannten Haushaltslage des Landkreises um eine rechtliche Prüfung entsprechender Ausschüttungen gebeten worden war.
„Ich teile die Einschätzung,dass sich die finanzielle Lage der Landkreise derzeit dramatisch darstellt. Die stark steigenden Sozialausgaben,unzureichend gegenfinanzierte Aufgabenübertragungen von Bund und Land sowie die hohen Defizite der Kliniken stellen den Landkreis vor enorme Herausforderungen“,schreibt Landrat Möller. Ziel sei es,einen genehmigungsfähigen und strukturell nachhaltigen Kreishaushalt zu erreichen. Entsprechende Vorschläge hierzu seien in der Kreistagsklausur am 19. September 2025 und mit der Haushaltseinbringung am 10. Oktober 2025 vorgelegt worden.
Obgleich die Frage der Ausschüttungen der Sparkasse schon 2024 geprüft worden sei,habe er gleichwohl die rechtlichen Fragen erneut prüfen lassen und sich hierzu mit der Kreissparkasse Göppingen abgestimmt.
Das Ergebnis dieser Prüfung sei eindeutig:
Nach dem Sparkassengesetz Baden-Württemberg seien Ausschüttungen an enge gesetzliche Vorgaben gebunden. Überschüsse an den Träger könnten nur für öffentliche,im Sinne des Steuerrechts gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Zudem müsse zunächst die Sicherheitsrücklage bis zu einem vorgeschriebenen Umfang gefüllt sein. Aktuell weise die Kreissparkasse Göppingen eine Sicherheitsrücklage von 5,63 Prozent der Bilanzsumme auf,sodass Überschüsse weiterhin überwiegend zur Stärkung dieser Rücklage zu verwenden seien.
„Sofern Ausschüttungen überhaupt rechtlich zulässig sind,liegt die Entscheidung hierüber beim Verwaltungsrat der Kreissparkasse Göppingen“,schrieb der Landrat. Möller unterstrich,dass eventuelle Ausschüttungen keinesfalls zur direkten Finanzierung von Defiziten im Kreishaushalt eingesetzt werden dürften.
„Sparkassen sind keine gewöhnlichen Banken,die Gewinne an ihre Eigentümer ausschütten können.“,erklärte Möller. Dabei verweist er auch auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise 2008/2009,als die Sparkassenstruktur in Deutschland unter kritischer Beobachtung der Europäischen Union stand.
„Die Sparkasse Göppingen befindet sich mit ihrer geübten Praxis in guter Gesellschaft – derzeit schüttet keine Sparkasse in Baden-Württemberg an ihre Träger aus“,schrieb der Landrat.
PM Landratsamt Göppingen