Wieder Notfallzulassung gegen Schilf-Glasflügelzikade: Jetzt Anwendung auch in Möhren, Roter Beete, Blumen- und Kopfkohlarten möglich
05-27 HaiPress
Zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Gemüseanbau ermöglicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) per Notfallzulassung nun auch die zusätzliche Anwendung eines regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittels. Zuvor hatte das BVL bereits Notfallzulassungen für die Anwendung weiterer zugelassener Pflanzenschutzmittel in Zuckerrüben und Kartoffeln erlassen.
Wird die Schilf-Glasflügelzikade nicht bekämpft,würde sie in einigen Regionen Deutschlands weiter für Krankheiten in zahlreichen Gemüsearten wie Zuckerrüben,Kartoffeln,Möhren und zahlreichen Kohlarten sorgen. Bisher waren dafür keine Pflanzenschutzmittel zugelassen. Daher hat das BVL nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung für mehrere bereits regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel kürzlich weitere Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen ermöglicht – zuerst für Zuckerrüben dann für Kartoffeln und nun auch ein Pflanzenschutzmittel für Möhren,Rote Beete,Blumen- und Kopfkohle. Aktuell liegen dem BVL keine weiteren Anträge für Notfallzulassungen vor.
„Mit den jetzt erteilten Notfallzulassungen sind die kritischen Bereiche in dieser Saison zunächst behandelbar. Die Situation entwickelt sich allerdings sehr dynamisch. Wir stehen deshalb in engem Austausch mit dem Julius Kühn-Institut und den zuständigen Behörden vor Ort. Die betroffenen Anbauverbände liefern regelmäßig Informationen zur aktuellen Situation. Wir werden bei begründetem Bedarf weitere Anträge oder Modifikationen bestehender Notfallzulassungen prüfen“,sagt Dr. Thomas Schneider,Leiter der Abteilung Pflanzenschutzmittel im BVL.
Die Notfallzulassungen sind lediglich ein Baustein im Rahmen der mit den zuständigen Behörden der Länder abgestimmten Strategien zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Erkrankungen. Zum Schutz des Naturhaushalts und der Gesundheit von Mensch und Tier hat das BVL eine Reihe zusätzlicher Risikominderungsauflagen erlassen. Auch dürfen die Mittel nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden.
Weiterführende Informationen:
Fachmeldung: https://www.bvl.bund.de/Notfallzulassungen-Glasfluegelzikade-Gemuese
PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)